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Ausschnitt aus den Statuten

Vollständige Statuten (pdf)

 

Artikel 2, Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung, die Entwicklung und die Promotion des künstlerischen Tanzes auf nationaler Ebene. Zu diesem Zweck richtet der Verein ein Kompetenzzentrum ein, das die nachstehenden Aufgaben wahrnimmt:
a.
Das Kompetenzzentrum setzt sich für die Erhaltung und Verbesserung der künstlerischen Qualität des Schweizer Tanzes ein.
b.    
Es vertritt die Interessen der Mitglieder auf nationaler Ebene.
c.    
Es fasst die im Tanz in der Schweiz aktiven Einrichtungen in einem Netzwerk zusammen: Tanzhäuser und Tanzveranstalter, Archive und Dokumentationszentren, Ausbildungsstätten, Vermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen.
d.    
Es koordiniert die lokalen und regionalen Initiativen auf gesamtschweizerischer Ebene und fördert den internen und externen Wissenstransfer und Informationsaustausch unter den Tanzschaffenden und ihren Einrichtungen.
e.    
Es fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Netzwerkes.
f.    
Es unterstützt die Zusammenarbeit von Städten, Kantonen und Bund bei der Förderung des Schweizerischen Tanzschaffens.
g.    
Es koordiniert und fördert die Entwicklung von nationalen Sensibilisierungsprogrammen, Plattformen und Vermittlungsinstrumenten.
h.
Es berät und unterstützt die Aktivmitglieder fachlich, insbesondere bei der Entwicklung neuer Infrastrukturen.

Artikel 5, Aufnahme von Vereinsmitgliedern

a.     Aktives Mitglied kann jede juristische Person werden, die es Künstlern der Sparte Tanz ermöglicht zu produzieren, sich aus- bzw. weiterzubilden oder die eigene Arbeit oder die Arbeit anderer zu dokumentieren. Ebenfalls aktives Mitglied kann eine Institution oder eine Einrichtung werden, die sich mit der Sensibilisierung eines künftigen Publikums befasst.
b.     Tänzer, Choreographen, Pädagogen oder Tanzgruppen können nur durch Berufsverbände denen sie angehören im Verein als kollektives Mitglied vertreten sein, oder sie können dem Verein als Passiv- oder Gönnermitglied beitreten.
c.     Natürliche und juristische Personen können dem Verein als Gönnermitglieder oder Partner beitreten, um den Zweck des Vereins zu unterstützen.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zur richten, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.